Schweizer Datenschutzgesetz "nFADP" ÜBERSICHT Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (nFADP). Ziel: den Schutz persönlicher Daten an heutige Technologien anpassen und die Kompatibilität mit der EU-DSGVO sichern. Unternehmen in der Schweiz — und solche mit Wirkung in die Schweiz — haben neue Informations-, Organisations- und Nachweispflichten.
Was sich ändert (Highlights)
- 01Nur natürliche Personen: Der Schutz umfasst personenbezogene Daten von Menschen — nicht mehr von juristischen Personen.
- 02Erweiterte "sensible Daten": Neu ausdrücklich einbezogen: genetische und biometrische Daten (z. B. Fingerabdrücke, DNA), wenn eine eindeutige Identifikation möglich ist.
- 03Privacy by Design & by Default: Datenschutz ist bereits bei der Gestaltung und standardmässig mitzudenken; Datenerhebung und -nutzung auf das notwendige Minimum beschränken.
- 04Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Grundsätzlich Pflicht; Ausnahmen nur für KMU mit geringem Risiko.
- 05Meldung von Datenpannen: Der EDÖB ist bei hohem Risiko unverzüglich zu informieren.
- 06Profiling: Automatisierte Datenverarbeitung ist gesetzlich definiert und geregelt.
- 07Sanktionen: Bei vorsätzlichen Verstössen sind Bussen bis CHF 250'000 möglich.
Für wen gilt das Gesetz?
Das nFADP gilt für alle Unternehmen in der Schweiz — unabhängig von der Grösse. Es erfasst auch ausländische Unternehmen, wenn ihre Datenverarbeitung in der Schweiz Auswirkungen hat (z.B. Angebote an Personen in der Schweiz).
nFADP vs. DSGVO — die Kurzunterschiede
- 01Anforderungen oft etwas weniger streng als in der DSGVO.
- 02Datenschutzberater/DPO: Beim nFADP für Private empfohlen (Pflicht v. a. für Bundesorgane), in der DSGVO in bestimmten Fällen verpflichtend.
- 03Datenpannen-Frist: DSGVO 72 Std.; nFADP "so bald wie möglich".
- 04Maximalbussen: DSGVO bis 20 Mio. €; nFADP bis CHF 250'000.
Was Unternehmen jetzt tun sollten (Praxis-Checkliste)
- 01Dateninventar & Risikoanalyse erstellen: Welche personenbezogenen Daten? Wozu? Rechtsgrundlagen? Risiken?
- 02Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anlegen/aktualisieren.
- 03Transparenz erhöhen: Datenschutzhinweise (Web, App, Verträge, Formulare) prüfen und anpassen.
- 04Prozesse für Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit) definieren.
- 05Data Protection Impact Assessment (Folgenabschätzung) für risikoreiche Verarbeitungen vorsehen.
- 06Auftragsverarbeiter-Verträge prüfen (Sicherheit, Unterauftragskette, Drittlandübermittlungen).
- 07Meldeprozess für Datenpannen festlegen (inkl. Bewertung, EDÖB-Meldung, Kommunikation).
- 08Privacy by Design/Default in Produkt-, Marketing- und IT-Prozesse integrieren (nur notwendige Daten, sichere Voreinstellungen).
HINWEIS für Publisher/Ad-Finanzierte Seiten
Wer Google-Monetarisierung nutzt, muss gemäss Google-Vorgaben eine zertifizierte Consent-Management-Plattform einsetzen und das TCF auch für Schweizer Traffic berücksichtigen (seit 2024). Prüft eure CMP-Implementierung.
FAZIT
Das nFADP ist machbar, wenn Transparenz, Datensparsamkeit und klare Prozesse gelebt werden. Wer heute sauber dokumentiert und "Privacy by Design/Default" umsetzt, reduziert Risiken — und stärkt Vertrauen bei Kund:innen und Partnern.
nFADP erklärt: Das aktualisierte Schweizer Datenschutzgesetz und was es für Ihr Unternehmen bedeutet.
