Schweizer Datenschutzgesetz «nFADP» ÜBERSICHT Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (nFADP). Ziel: den Schutz persönlicher Daten an heutige Technologien anpassen und die Kompatibilität mit der EU-DSGVO sichern. Unternehmen in der Schweiz — und solche mit Wirkung in die Schweiz — haben neue Informations-, Organisations- und Nachweispflichten. KMU Bund
Was sich ändert (Highlights)
- 01Nur natürliche Personen: Der Schutz umfasst personenbezogene Daten von Menschen — nicht mehr von juristischen Personen. KMU Bund
- 02Erweiterte «sensible Daten»: Neu ausdrücklich einbezogen: genetische und biometrische Daten (z. B. Fingerabdrücke, DNA), wenn eine eindeutige Identifikation möglich ist. didomi.io
- 03Privacy by Design & by Default: Datenschutz ist bereits bei der Gestaltung und standardmässig mitzudenken; Datenerhebung und -nutzung auf das notwendige Minimum beschränken. KMU Bund
- 04Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Grundsätzlich Pflicht; Ausnahmen nur für KMU mit geringem Risiko. KMU Bund
- 05Meldung von Datenpannen: Der EDÖB ist bei hohem Risiko unverzüglich zu informieren. didomi.io+1
- 06Profiling: Automatisierte Datenverarbeitung ist gesetzlich definiert und geregelt. KMU Bund
- 07Sanktionen: Bei vorsätzlichen Verstössen sind Bussen bis CHF 250'000 möglich. didomi.io
Für wen gilt das Gesetz?
Das nFADP gilt für alle Unternehmen in der Schweiz — unabhängig von der Grösse. Es erfasst auch ausländische Unternehmen, wenn ihre Datenverarbeitung in der Schweiz Auswirkungen hat (z.B. Angebote an Personen in der Schweiz).
nFADP vs. DSGVO — die Kurzunterschiede
- 01Anforderungen oft etwas weniger streng als in der DSGVO.
- 02Datenschutzberater/DPO: Beim nFADP für Private empfohlen (Pflicht v. a. für Bundesorgane), in der DSGVO in bestimmten Fällen verpflichtend.
- 03Datenpannen-Frist: DSGVO 72 Std.; nFADP «so bald wie möglich».
- 04Maximalbussen: DSGVO bis 20 Mio. €; nFADP bis CHF 250'000.
Was Unternehmen jetzt tun sollten (Praxis-Checkliste)
- 01Dateninventar & Risikoanalyse erstellen: Welche personenbezogenen Daten? Wozu? Rechtsgrundlagen? Risiken?
- 02Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anlegen/aktualisieren. KMU Bund
- 03Transparenz erhöhen: Datenschutzhinweise (Web, App, Verträge, Formulare) prüfen und anpassen.
- 04Prozesse für Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit) definieren.
- 05Data Protection Impact Assessment (Folgenabschätzung) für risikoreiche Verarbeitungen vorsehen.
- 06Auftragsverarbeiter-Verträge prüfen (Sicherheit, Unterauftragskette, Drittlandübermittlungen).
- 07Meldeprozess für Datenpannen festlegen (inkl. Bewertung, EDÖB-Meldung, Kommunikation). KMU Bund
- 08Privacy by Design/Default in Produkt-, Marketing- und IT-Prozesse integrieren (nur notwendige Daten, sichere Voreinstellungen). KMU Bund
HINWEIS für Publisher/Ad-Finanzierte Seiten
Wer Google-Monetarisierung nutzt, muss gemäss Google-Vorgaben eine zertifizierte Consent-Management-Plattform einsetzen und das TCF auch für Schweizer Traffic berücksichtigen (seit 2024). Prüft eure CMP-Implementierung.
FAZIT
Das nFADP ist machbar, wenn Transparenz, Datensparsamkeit und klare Prozesse gelebt werden. Wer heute sauber dokumentiert und «Privacy by Design/Default» umsetzt, reduziert Risiken — und stärkt Vertrauen bei Kund:innen und Partnern.
nFADP erklärt: Das aktualisierte Schweizer Datenschutzgesetz und was es für Ihr Unternehmen bedeutet. Bild von ChatGPT
Offizielle Seite des Bundes - KMU Portal für Klein- und Mittelständische Unternehmen Linkedin Facebook Medium KONTAKTIEREN SIE UNS JETZT UND MELDEN SIE SICH FÜR DEN NEWSLETTER AN Kontakt Newsletter Kontakt Obere Hohlgasse 11CH-8404 Winterthur +41 44 548 40 48 contact@mandelz.com Artikel KMU TRANSFORMATION DATACENTER LOGISTIK CAPABILITY AS A SERVICE BURNOUT EXPLORER CH DATA POLICY - nFADP ERKENNTNIS FÜR VERÄNDERUNG 2026 © Mandelz Consulting AGB Datenschutz Impressum
